Viele Texte sind schwer zu verstehen, zum Beispiel Briefe von Behörden, Gebrauchsanleitungen oder Informationen im Internet.
Für manche Menschen sind solche Texte eine echte Barriere, etwa
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
- Menschen, die nicht gut Deutsch sprechen
- Alte oder demente Menschen.
Es gibt klare Regeln für Leichte Sprache und für die Gestaltung der Texte. Menschen mit Lernschwierigkeiten haben diese Regeln mit entwickelt.
Texte in Leichter Sprache werden von Menschen aus der Zielgruppe auf ihre Verständlichkeit geprüft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt: Der Staat muss Maßnahmen treffen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dazu gehört auch eine barrierefreie Sprache.
Auch das Behindertengleichstellungsgesetz fordert, dass Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstehen sollen.
Ähnlich wie bei Blindenschrift oder Gebärdensprache ist es manchen Menschen erst durch Leichte Sprache möglich die Informationen zu bekommen, die für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben wichtig sind.